Versicherungsabrechnung
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Um den finanziellen Schaden an Ihrer Scheibe für Sie
und Ihre Versicherung möglichst gering zu halten,
hat für uns die Steinschlagreparatur höchste Priorität.
Sie sind kaskoversichert?
In diesem Fall ist die Steinschlagreparatur für Sie kostenlos.
Ist der Glasschaden nicht reparabel, ist ein Neueinbau der
Scheibe leider unumgänglich.
Doch auch in diesem Fall tritt Ihre Kaskoversicherung ein.
Für Sie ist lediglich eine unter Umständen vereinbarte
Selbstbeteiligung zu zahlen. Die restliche Summe rechnen wir
auf Ihren Wunsch selbstverständlich auch direkt mit Ihrer
Versicherung ab. Auf diese Weise müssen Sie nicht in
Vorleistung treten.
Sie nicht nicht kaskoversichert?
Auch in diesem Fall finden wir sicher eine Lösung
– rufen Sie uns gerne an!
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